Verschiedene Verordnungen und Vorschriften zum Energiesparen und zur Nutzung regenerativer Energien sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Dieser kleine Überblick zeigt, was jetzt gilt bzw. zu beachten ist:
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Neubauten müssen regenerative Energien einsetzen.
Ab 1. Januar 2009 müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Energieausweispflicht im gesamten Wohnungsbau.
Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel) und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, dürfen seit Jahresbeginn nicht mehr betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.
Alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand, die durch unbeheizte Räume laufen, müssen jetzt gedämmt sein.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abgeschottet sein.
Die beiden letzten Punkte sind Nachrüstpflichten, die alle privaten Bauherren betreffen, die in den vergangenen Jahren einen Altbau gekauft und neu bezogen haben. Sie gelten dagegen nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus (mit maximal zwei Wohnungen) schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät aber auch ihnen: Trotzdem dämmen, diese Maßnahmen sind sinnvoll und relativ preiswert.
Seit 1. Januar 2009 gilt auch die neue Heizkostenverordnung. Mit ihr erhöht sich der verbrauchsabhängige Anteil bei der Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei älteren Gebäuden auf zukünftig 70 Prozent. Die Pflicht zur Verbrauchserfassung entfällt in Zukunft, wenn ein Mehrfamilienhaus beim Bau oder bei der Sanierung den Passivhausstandard (Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh pro qm und Jahr) erfüllt. Die Verordnung gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2009 beginnen.






