Es gibt ein neues Urteil vom Finanzgericht München (AZ: 5 K 295/07) zu Finanzierungskosten und deren Steuerberücksichtigung. Dabei ist es nach dem Urteil wichtig, bei einem teilweise vermieteten Eigenheim die Baukosten strikt noch dem vermieteten und selbst genutzten Gebäudeteilen zu bezahlen. ansonsten zählen die Schuldzinsen nur teilweise und der Rest ist privat. Wer also vor der Entscheidung steht, ein Eigenheim zu bauen, bei dem ein Teil vermietet werden soll, sollte sich beraten lassen, wie er die Finanzierung am besten getrennt bewerkstelligt.
Vorsicht bei teilweise vermietetem Eigenheim
20. November 2007 · Keine Kommentare
Tags: finanzierung · Urteile
Kategorie: Hausbau






