Der Verband Privater Bauherren (vpb) rät in einem Merkblatt zur “Vorsicht bei der Bauabnahme”. Hat ein Bauunternehmen den Vertrag erfüllt, ist der Bauherr zur Abnahme verpflichtet. Stellt er aber gravierende Mängel fest, kann er Nachbesserungen verlangen.
Das Merkblatt kann unter http://www.lbs-rheinland-pfalz.de/redirect/merkblatt_bauabnahme.html?id=699 (pdf-Datei, 41 KB) heruntergeladen werden.






