Wir werden an dieser Stelle auch regelmäßig Urteile vorstellen, die mit Hauseigentum, Hausbau oder Umbau zu tun haben.
Am Anfang gleich der Hinweis auf ein kürzlich vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz veröffentlichtes Urteil. Darin wird die steuerliche Absetzbarkeit des Wiederaufbaus einer Mauer am Grundstücksrand als außergewöhnliche Belastung nach einem Orkanschaden abgelehnt.
Begründet wir die Ablehnung unter Anderem damit, dass die Mauer kein existentiell notwendiger Bestand des Hauses sei und die Eigentümer in der Lage gewesen wären, ihr Haus gegen Sturmschäden zu versichern. Das komplette Urteil ist auf der Webseite Justiz in Rheinland-Pfalz nachzulesen.






