Welches Bundesland gewährt Hilfe bei Bauvorhaben?
Den Bau oder Erwerb des eigenen Hauses kann sich jeder zukünftige Haus- oder Wohnungsbesitzer durch zahlreiche Förderprogramme noch zusätzlich versüßen lassen. Die Maßnahmen zur Bauförderung sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Übergreifend kann man nur sagen, dass ökologisches Bauen in ganz Deutschland von staatlicher Seite unterstützt wird.
Wir geben hier nun eine kurze Auflistung, von welcher Art Förderung Sie in jedem einzelnen Bundesland profitieren können:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg profitieren vor allem Eltern von der Bauförderung, egal, ob sie alleinerziehend oder noch zwei Elternteile vorhanden sind. Auch schwerbehinderte Menschen kommen in den Genuss staatlicher Unterstützung.
Gefördert wird vor allem ökologisches Bauen, beispielsweise der Bau eines Hauses mit dem Standard eines Niedrigenergiehauses. Auch der Umbau des Eigenheimes zu einem energieeffizienten Haus wird durch staatliche Beihilfen belohnt. Weiterhin wird kostengünstiges Bauen unterstützt und es gibt ein eigenes Reihenhausprogramm. Dabei fördert das Land den Erwerb eines Reihenhauses in ausgewählten Gebieten. Beim Ausbau des eigenen Hauses gibt es ebenfalls Zuschüsse.
Die Förderung gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe ergibt sich aus drei Faktoren: Ort, Größe der Familie, Höhe des Einkommens der gesamten Familie.
Bayern
Im benachbarten Bayern kommt ein ähnlicher Personenkreis in den Genuss der Bauförderung. Auch hier können Familien von den Programmen profitieren. Aber auch Menschen mit niedrigem Einkommen werden von der Förderung nicht ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt nach sozialer Dringlichkeit.
Gefördert wird vor allem das Schaffen neuen Wohnraums, sei es durch einen Neubau oder durch einen Ausbau. Auch der Erwerb eines Eigenheims wird unterstützt. Weiterhin gibt es eine Förderung, wenn der Wohnraum aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung umgestaltet werden muss (beispielsweise für einen Rollstuhlfahrer geeignet).
Gefördert wird auch in Bayern durch Darlehen mit niedrigen Zinsen.
Berlin
Berlin hat aufgrund der angespannten Haushaltslage die Förderung für Privatpersonen weitestgehend eingestellt. In sozial dringlichen Fällen werden aber Familien und Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte unterstützt.
Gefördert wird dann in Form von zinsverbilligten Baudarlehen pro Quadratmeter.
Grundsätzlich ist es in Berlin günstiger, auf die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzugreifen.
Brandenburg
In Brandenburg kann jeder, der bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, Förderung beantragen.
Besonders gefördert wird Erwerb und Modernisierung bereits vorhandenen Wohnraums in innerstädtischer Lage. Aber auch der Neubau eines Hauses oder einer Wohnung kann gefördert werden, dazu muss der Standort aber innerhalb festgelegter Gebiete liegen.
Auch hier besteht die Förderung in zinsgünstigen Darlehen.
Bremen
Auch das kleinste Bundesland hat mit einem großen Haushaltsdefizit zu kämpfen. Deshalb werden private Bauherren nur noch in wenigen Punkten gefördert. Hier geht es vor allem um den Wohnungsbau.
Gefördert wird auch hier in Form von zinsgünstigen Darlehen.
Hamburg
Hamburg ist das einzige städtische Bundesland, in dem auch Privatpersonen eine umfangreiche Förderung erhalten. Gefördert wird jede Person, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
In den Genuss der staatlichen Hilfe kommen Personen, die neuen Wohnraum bauen oder vorhandene erwerben. Ausbau wird grundsätzlich nicht gefördert, nur in einzelnen Fällen wird der Ausbau eines Dachbodens zu Wohnraum unterstützt.
Bei einem Neubau gibt es eine Förderung aber nur, wenn die Kosten den Betrag von 360.000 Euro nicht übersteigen. Außerdem sind bestimmte technische Vorgaben bei der Bauweise zu berücksichtigen.
Gefördert wird grundsätzlich durch zinsgünstige Darlehen. Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag, dessen Höhe sich aus der Größe der Familie ergibt.
Hessen
Auch in Hessen kann jeder, dessen Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet, in den Genuss von Fördermaßnahmen kommen. Bevorzugt werden allerdings Familien mit mindestens zwei Kindern.
Gefördert wird nur die Schaffung neuen Wohnraums. Ausbauten bestehender Immobilien können gefördert werden, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht.
Die Förderung besteht auch in Hessen in Form zinsgünstiger Darlehen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wird nur der Neubau von Immobilien gefördert. Um die Förderung beantragen zu können, muss man bereits im Besitz eines Grundstücks sein. In einzelnen Fällen gibt es aber auch Unterstützung beim Erwerb einer Eigentumswohnung.
Gefördert wird dann der Neubau von Wohnraum, sowie die Modernisierung oder der Ausbau bereits vorhandenen Wohnraums.
Auch hier erfolgt die Förderung durch zinsgünstige Darlehen.
Nordrhein-Westfalen
Im bevölkerungsreichsten Bundesland können alle Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten sowie mindestens ein Kind haben, oder denen ein schwerbehinderter Mensch angehört, die Förderung beantragen.
Gefördert wird sowohl der Bau als auch der Erwerb von Wohnraum. Besonders wird die Schaffung von Wohnraum für Schwerbehinderte unterstützt. Auch der Ausbau bereits vorhandener Immobilien wird gefördert, sofern dadurch neuer Wohnraum entsteht. Nicht unterstützt wird allerdings der Erwerb einer Eigentumswohnung in einem Hochhaus.
Gefördert wir in Form von Baudarlehen, Förderpauschalen und einem Aufwendungsdarlehen im Anschluss an die steuerliche Förderung. Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen eine weitere Besonderheit: Das Land bietet für jedes Kind einen so genannten Kinderbonus.
Niedersachsen
In Niedersachsen liegt der Schwerpunkt der Förderung auf sehr kinderreichen (mindestens zwei) Familien sowie auf Familien, die einen Schwerbehinderten zu versorgen haben. Auch wird der Umbau in eine seniorengerechte Wohnung unterstützt. Dabei kann die Förderung aber nur beantragt werden, wenn der bisherige Wohnraum die Anforderungen nicht erfüllt (beispielsweise, weil er nicht behindertengerecht ausgebaut ist). Entsprechend wird vor allem der Aus- beziehungsweise Umbau bereits bestehenden Wohnraums unterstützt.
Die Förderung besteht in zinsgünstigen oder in Einzelfällen sogar zinslosen Darlehen.
Rheinland-Pfalz
Auch hier kommen vorwiegend Familien mit Kindern oder Angehörige von Schwerbehinderten in den Genuss der Bauförderung. Der Kaufpreis muss angemessen sein. Dies wird durch die Förderstelle geprüft.
Gefördert wird sowohl der Erwerb als auch der Umbau bereits bestehenden Wohnraums. In einigen Stadtkernen, die vom Land die Zuweisung der besonderen Funktion Wohnen erhalten haben, werden auch Neubauprojekte gefördert.
Die Förderung besteht in Form von Darlehen. Außerdem bietet das Land ein Aufwandsdarlehen für regelmäßige Instandsetzung an. Für den Neubau in Stadtkernen gibt es feste Zuschüsse pro Quadratmeter. Wie hoch diese Zuschüsse genau sind, muss beim Ministerium für Finanzen erfragt werden.
Saarland
Bei Neubauten werden Familien und behinderte Menschen, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet, gefördert. Beim Erwerb vorhandenen Wohnraums können nur Haushalte mit mindestens drei Kindern oder einem schwerbehinderten Familienmitglied Förderung beantragen.
Gefördert wird der Neu- und Umbau von Wohnraum. Auch der Ersterwerb von neu geschaffenem Wohnraum wird gefördert (Kauf innerhalb der ersten zwei Jahre nach Bauende). Aber auch der einfache Kauf bereits vorhandenen Wohnraums wird unterstützt.
Gefördert wird aber nur, wenn die Vorgaben der Energieeinsparverordnung eingehalten werden.
Die Förderungen bestehen in Darlehen oder Zuschüssen, deren Höhe sich aus Art der Baumaßnahmen sowie aus der Größe des Haushaltes ergibt.
Sachsen
In Sachsen können nur Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Mitglied die Förderung beantragen. Auch Einzelpersonen mit schwerer Behinderung bekommen Unterstützung.
Die Förderung ist breit gefächert, allerdings nur, wenn die Immobilie selbst zum Wohnen genutzt wird. Unterstützt wird dann aber sowohl der Neubau, als auch der Erwerb bereits bestehenden Wohnraums. Auch bei Um- und Ausbauten hilft das Land.
Gefördert wird durch die Sächsische Aufbaubank in Form von Tilgungsdarlehen, Baudarlehen, Förderergänzungsdarlehen, Eigenheimzulagendarlehen und Passivhausdarlehen.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert in Form von Hilfe bei der Tilgung eines Darlehens, dass bei der KfW aufgenommen wurde, bietet also kein eigenes Förderprogramm an. Unterstützt werden Haushalte mit mindestens zwei Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Gefördert wird der Bau und Kauf von Eigenheimen. Auch der Verkauf von Wohneigentum wird unterstützt und das Land gewährt Hilfe bei der energetischen Gebäudesanierung, also beispielsweise einer ökologisch wertvollen Dämmung.
Wie bereits erwähnt sorgt das Land für eine Verbilligung der Zinsen oder Tilgung bei aufgenommenen Baudarlehen der KfW.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es zwei unterschiedliche Programme, die unterschiedliche Personen ansprechen. Die „soziale Wohnraumförderung“ richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder an Haushalte, in denen ein Mitglied schwerbehindert ist. Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten und bestimmte Kostengrenzen eingehalten werden. Außerdem darf die Immobilie eine gewisse Größe nicht überschreiten.
Gefördert wird in Form zinsgünstiger Darlehen.
Daneben gibt es bei einigen Bauvorhaben aber auch Zuschüsse, die nicht einkommensabhängig sind. Diese Zuschüsse können allerdings auch nur von Familien in Anspruch genommen werden.
Thüringen
Auch Thüringen unterscheidet zwischen Baumaßnahmen und Erwerb. Bei Neu- oder Umbauten können nur Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied die Förderung beantragen, die ein gewisses Einkommen nicht überschreiten. Geht es um den Erwerb, so gelten ebenfalls die Einkommensgrenzen, doch die Größe des Haushaltes ist nicht relevant.
Gefördert wird auch in Thüringen durch zinsverbilligte Darlehen.
Weitere Informationen und Links zu den einzelnen Ansprechpartnern in den jeweiligen Ländern bekommen Sie hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/baufinanzierung/foerderung/ratgdl0036/index.jsp;jsessionid=1E6CCDAF326AE1343E030E647EA286DE.worker1






















