Pflichten beim Eigenheim

29. November 2007 · 1 Kommentar

Die kalte Jahreszeit beginnt und über kurz oder lang fällt auch der erste Schnee. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Räumpflichten auf die Hauseigentümer zukommen, sobald die ersten Flocken vom himmel fallen. Grundsätzlich besteht die Räumpflicht nicht nur für den Straßenbereich des Grundstücks, sondern auch für die Wege zum Hauseingang und zu den Mülltonnen. Wann genau die Wege geräumt sein müssen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, die von Gemeinde zu Gemeinde leicht variieren können.  Generell gilt fast überall, dass an werktagen bei Schneefall in der Nacht die Wege um 7 Uhr geräumt sein müssen. Am Wochenende um 9 Uhr.  Schneit es im Laufe des Tages erneut, muss auch dieser Schnee beseitigt werden. Gleichzeitig besteht eine Streupflicht, jedoch nicht mit Salz.

Werktätige sind verpflichtet, für die Zeit der Arbeit Jemanden mit der Räumung zu beauftragen. kommt es zu einem Schaden auf dem nicht geräumten Weg, haftet der Hauseigentümer.

Ich halte es für sinnvoll, einen Externen mit der Räumung zu beauftragen. Wer will schon um sechs Uhr früh schauen, ob gerade Schnee gefallen ist und im Zweifelsfall jeden Morgen räumen? Als Werktätiger kann man auch nicht die ordnungsgemäße Räumung tagsüber alleine sicherstellen.

Deshalb empfiehlt es sich, Winterdienst ein der Nähe zu suchen und einen Preisvergleich zu starten. Sinnvoll ist auch, sich bei Nachbarn umzuhören, mit welchen Firmen gute Erfahrungen gemacht wurden. Schließlich muss auch der engagierte Winterdienst pünktlich den Schnee beseitigen.

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Kategorie: Hausbau

Eine Reaktion zu “Pflichten beim Eigenheim”

  1. Räumpflicht beim Eigenheim » Beitrag » Haus-Experten

    [...] hatten ja bereits auf die Räumpflicht beim Eigenheim hingewiesen. Was wir noch nicht richtig angesprochen hatten, sind die Folgen, wenn der [...]

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