Neues Urteil mit Wirkung für Bauverträge

12. September 2007 · Keine Kommentare

Für Menschen, die sich für den Bau eines Eigenheims interessieren, ist ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes möglicherweise interessant. Bauverträge über die Errichtung eines Eigenheims können für Laien Überraschungen bergen.
In dem aktuellen Urteil hat der BGH festgestellt, dass eine in den Allgemeines Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur erbrachte Leistungen des Auftragsnehmers vergütet werden und weitere Ansprüche ausgeschlossen sind, nicht wirksam, der der Auftraggeber ohne besonderen Grund das Vertragsverhältnis kündigt. Das ausführliche Urteil kann man sich mit einem Kommentar als PDF auf der Webseite des Rechtsanwalts Zehender ansehen.

Weist der eigene Vertrag eine solche Klausel auf und man möchte dem Bauunternehmen kündigen, sollte man auf eine Begründung achten und im Zweifelsfall vor der Kündigung rechtlichen Rat einholen.

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Kategorie: Hausbau

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