Wer ein Grundstück kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er die auf dem Grundstück befindlichen Bäume nicht einfach fällen darf.
Das Problem, dass ein Baum im Weg steht kennen auch viele Hauseigentümer, die etwas auf dem Grundstück etwas zusätzlich bauen wollen, wie eine Garage oder einen Geräteschuppen.
Wer einfach zur säge greift, kommt rasch mit dem Gesetz in Konflikt.
Bäume sind in Deutschland geschützt. Es gelten so gut wie überall örtliche Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen. Diese legen Schutzgebiete für Bäume, meist mit einem Mindeststammumfang fest.
Erkundigen Sie sich über die örtlich geltenden Bestimmungen!
Wer einen schützenswerten Baum ohne Ausnahmegenehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Befindet sich der Baum zudem nicht auf dem eigenen Grundstück, hat das Fällendes Baumes auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Ordnungswidrigkeit zieht ein Bußgeld nach sich, was in extremen Fällen bis zu 100.000 Euro betragen kann. Ein teurer Spaß, der dringend vermieden werden sollte. Oft wird das Fällen von der zuständigen Behörde erlaubt, wenn dafür eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird. Wo diese zu geschehen hat, entscheidet die Behörde. Das kann auf einer anderen Stelle des Grundstücks sein. Die Kosten für die Ersatzpflanzung trägt immer Derjenige, der den alten Baum gefällt haben möchte.
Um Geld zu sparen, greifen viele Hauseigentümer bei erfolgter Genehmigung selbst zur Säge. Davon ist bei größeren Bäumen dringend abzuraten. Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr. Keinesfalls sollten Amateure mit einer Motorsäge bewaffnet im Baum herumklettern. Stattdessen sollte man sich lieber professionelle Hilfe holen.
Fachpersonal verfügt über die richtige Ausrüstung, kann Risiken beim Baumfällen einschätzen und Schäden durch den umkippenden Baum durch sachgerechtes Fällen vermeiden.






