IVD plant einen Ombudsmann zur Streitschlichtung mit Maklern

2. Juni 2008 · Keine Kommentare

In einigen Bereichen gibt es sie bereits, die neutrale Beschwerdestelle, den so genannten Ombudsmann. Im Umgang mit Versicherungen z. B. hat man sich nach schwedischem Vorbild diese Stelle eingerichtet, die bei Streitigkeiten schlichten soll. Vorteil für beide Seiten ist dabei, auf den langwierigen und teuren Weg der Gerichte verzichten zu können.

Wie der IVD mitteilt, soll die neutrale Beschwerdestelle zum Beispiel schlichten, wenn Käufer Probleme beim Erwerb einer Immobilie haben.

Verbraucher können den Ombudsmann in einem kostenlosen Verfahren anrufen. Hält er die Beschwerde für zulässig, fordert er das betroffene Unternehmen zu einer Stellungnahme auf. Das Unternehmen erkläre vorab, ob es sich der Entscheidung des Schlichters unterwerfen wird, erläutert der Verband. Dann ist der Vermittlungsvorschlag für die Firma bindend. Für Verbraucher ist dagegen der Weg zum Gericht in jedem Fall offen.

Der Ombudsmann soll neutral nach Recht und Gesetz werten und unabhängig in seinen Entscheidungen sein. Die Einrichtung der Beschwerdestelle soll am Freitag (30. Mai) auf dem Deutschen Immobilientag beschlossen werden. Dann wird den Angaben zufolge auch der Amtsanwärter vorgestellt, ein Rechtsanwalt aus Hamburg.

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Kategorie: Hausbau

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