Hausumbau aufgrund körperlicher Einschränkung

2. Dezember 2007 · Keine Kommentare

Es gibt eine Reihe technischer Hilfsmittel, die einem das Leben mit einer körperlichen Einschränkung erleichtern.  Ein Beispiel ist ein Treppenlift.  Diese umbauten sind oft ziemlich kostenaufwendig. Deshalb ist es sinnvoll, die finanzielle Belastung bei der Steurerklärung als außergewöhnliche Belastung anzugeben. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass dies nur anerkannt wird, wenn bereits vor dem Kauf ein entsprechendes Gutachten eines Arztes vorliegt, welches den Einbau sinnvoll erscheinen lässt.

Im Nachherein werden solche Gutachten nicht anerkannt! So entschied auch das Finanzgericht Rheinland Pfalz (Aktenzeichen 2 K 2105/01).

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Kategorie: Hausbau

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