Expertentipp zum Thema “Fallstricke im Bauvertrag”
(djd/pt). Ein Gespräch mit ) Peter Mauel, dem 1. Vorsitzenden des Bauherren-Schutzbund e.V.
1. Wo liegen nach Ihrer Beobachtung die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag?
Die größten Probleme liegen nicht allein im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht. So war nach unseren Erhebungen bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig waren in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard aufgeführt. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Regeln zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Und rund ein Fünftel der Verträge bot keine ausreichende Preissicherheit.
2. Warum gibt es eigentlich keinen “Standard”-Bauvertrag, wie man ihn etwa für Untervermietungen im Schreibwarenhandel kaufen kann?
Kaum ein Bauprojekt gleicht dem anderen. Das Spektrum reicht vom Bausatzhaus über den schlüsselfertigen Bau bis zum individuellen Architektenhaus. Entsprechend unterschiedlich sind die Vertragsarten und die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
3. Wie können Bauherren sich absichern?
Auf keinen Fall sollten sie sich unter Zeitdruck setzen lassen. Sinnvoll ist es, den Vertrag von einem Fachanwalt oder einem unabhängigen Bauherrenberater prüfen zu lassen. Dann gilt es natürlich, die bereits genannten Problemfelder zufriedenstellend und eindeutig zu klären und schriftlich zu fixieren.
4. Wie kann ich mich bei Insolvenz des Bauunternehmens absichern?
Zunächst einmal sollte der Bauherr nicht den Werbeversprechen bunter Hochglanzprospekte vertrauen, sondern sich gründlich etwa über Referenzobjekte informieren. Wirtschaftsauskünfte über die Unternehmen gibt es auch für die Mitglieder des Bauherren-Schutzbundes. Wichtig ist die Zahlung nach Baufortschritt und nach mängelfreier Leistung, um nicht unnötig in Vorleistung zu gehen. Wir raten Hausbauern, auf einer Sicherheitsleistung des Auftragnehmers bei einer Bank oder Versicherung zu bestehen und die Bürgschaft anwaltlich prüfen zu lassen.
Die wichtigsten Tipps nennt der aktuelle Ratgeber “Prüfsteine zum Bauvertrag”, den jeder unter www.bsb-ev.de kostenlos herunterladen kann.







Am 26. September 2008 um 16:31 Uhr
Hallo!
Dem kann man nur zustimmen. Auch unsere Baubeschreibung war mehr als mager. Ein anschauliches Beispiel ist das vom Bauträger gelieferter Sichtschutzelement 1,80×1,80. Über Qualität und Güte war keine Aussage vorhanden: Das Ergebnis sieht man in unserem Blog (abgebaut;-)). Während man beim Sichtschutzelement selber recht schnell Abhilfe schaffen kann, geht das in anderen Bereichen eben nicht. Daher empfiehlt sich in JEDEM Fall, sich professionellen Rat VOR Vertragsunterschrift und dann baubegleitend einzuholen.
Informationen zur Zug-um-Zug-Zahlung und zum Thema Bürgschaft findet man auch unter http://hausbauerfahrungen.wordpress.com/2008/09/22/das-problem-mit-den-burgschaften-und-der-zug-um-zug-zahlung/