Falsche Angaben beim Hauskauf

28. November 2007 · Keine Kommentare

Das Oberlandesgericht Celle hat gerade in einem Urteil (Aktenzeichen:16 U 38/07) entschieden, dass die Käufer eines Hauses den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten können, da der Makler ihnen gegenüber falsche Angaben gemacht hat. Konkret erzählte ihnen der Makler, die Vormieter seien in Spanien gestorben. Später erfuhren die Käufer, dass sich die Vormieter in dem Haus erhängt hatten und erst nach einiger Zeit gefunden wurden. Die Verkäufer müssen sich in diesem Fall die Lüge des Maklers zurechnen lassen.

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Kategorie: Hausbau

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