Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass Personen, die in Deutschland Steuern zahlten aber im Ausland lebten, als es die Eigenheimzulage noch gab, diese zu Unrecht nicht in Anspruch nehmen durften.
Betroffene können jetzt einen nachträgliche Zahlung einfordern. Die aus dem Urteil resultierenden Kosten hält das Bundesfinanzministerium auf grund der geschätzten Fallzahl aber für eher gering.






