Wenn bei einem partnerschaftlichen Hausbau Beide einen gleichwertigen Anteil am Hausbau eingebracht haben, sollten auch beide Partner gemeinsam im Grundbuch stehen. Das hilft Ungerechtigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden. Keinesfalls sollte allein Derjenige im Grundbuch eingetragen werden, der weniger Vermögen mit in den Hausbau eingebracht hat.
Beim Hausbau ans Grundbuch denken
20. Februar 2008 · Keine Kommentare
Tags: eintrag · Grundbuch
Kategorie: Hausbau






