Für Jemanden, der ein Haus bauen möchte ist es wichtig auch über Probleme beim Hausbau Bescheid zu wissen. Eins der häufigsten auftauchenden Probleme ist sind Mängel an dem Haus. Als Baumangel bezeichnet man, wenn der Ist-Zustand des Bauwerkes von dem Zustand abweicht, der geschuldet wird. Dabei ist für Hausbauer die Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofes wichtig. Sie gilt als Grundlage bei Urteilen zum Hausbau. Die Symptomrechtsprechung des BGH besagt, dass es ausreicht, wenn die Symptome des Mangels beschrieben werden.
Man muss also nicht unbedingt die Ursache selbst bezeichnen, was einem Laien oft schwer möglich ist. Sollte sich der Baupartner weigern, den Mangel zu beseitigen, sollten Sie sich rechtliche Hilfe suchen.






