Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass Käufer einer Solaranlage zur Selbstmontage darauf hingewiesen werden müssen, wenn in der Anleitung steht, dass die Solaranlage nur von Fachkräften montiert werden kann. Das gehört zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers. Selbst wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass die Anlage auch von Laien montiert werden kann, muss er auf einen solchen Hinweis in der Montageanleitung hinweisen. Im vorliegenden Fall konnten die Käufer die Anlage nach Entdeckung des Hinweises zurückgeben und die Klage der Verkäuferin auf Zahlung scheiterte.
Näheres zu dem Urteil auf der Webseite des Bundesgerichtshofes.






