Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Verkäufer eines Hauses nicht ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass das Haus nicht in Massivbauweise errichtet wurde. außerdem ist es nicht arglistig, wenn er nicht von sich aus auf Asbestplatten im Außenbereich hinweist, mit denen es bisher keine Probleme hatte. Die Entscheidung findet sich unter diesem Aktenzeichen (Urteil, 8 U 11/07) im Netz.
Für Hauskäufer ergibt sich daraus die Konsequenz, dass man genau nachfragen sollte, welche Bauweise das Haus besitzt, sofern es einem für den Kauf wichtig erscheint und das man nach den verwendeten Baumaterialien fragen sollte, z.B. explizit ob Asbest verbaut wurde.






